Die Gebühren für unsere Tätigkeit richten sich nach den Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).
Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, wickeln wir die Korrespondenz mit dem Versicherer ab und holen eine Kostenzusage für unsere Tätigkeit sowie die anfallenden Gerichtskosten ein.
Sie haben auch in dem Fall, dass die Rechtsschutzversicherung eintrittspflichtig ist, die freie Anwaltswahl und müssen sich nicht auf einen vom Versicherer benannten Anwalt verweisen lassen. Sprechen Sie mit uns.
Für den Fall der Bedürftigkeit kann im Fall der außergerichtlichen Vertretung Beratungshilfe beantragt werden. Einen Beratungshilfeschein können Sie bereits unter Vorlage der entsprechenden Einkommensbelege vor unserer Beauftragung bei der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichtes erhalten. Das Antragsformular können Sie dem Download-Bereich entnehmen. Auf den von Ihnen zu tragenden Eigenanteil von € 15,00 verzichten wir in besonderen Härtefällen.
Sollte ein gerichtliches Verfahren notwendig sein, werden wir für Sie bei Gericht die Anträge auf Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe stellen. Die Einzelheiten zur Bewilligung der Prozesskostenhilfe werden im persönlichen Gespräch mit Ihnen erörtert. Wenn Sie möchten, steht Ihnen auch dieses Antragsformular unter Download zur Verfügung.